Bürgermeister informiert, dass der Rechtsstreit der Stadt Kahla mit dem Thüringer Umweltministerium beigelegt sei. Die Anlage sei als technisches Kulturdenkmal eingeschätzt worden und marode, die Instandsetzung würde dem Eigentümer einiges abverlangen.
Die Stadt Kahla vertrat die Auffassung, dass sich das Lachewehr im Besitz des Freistaates Thüringen befindet. Dieser stritt dies bislang ab.
Nach mehreren Schlichtungsterminen sei der Rechtsstreit nun mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 eingestellt worden. Im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens habe das Land klargestellt, dass die klagende Stadt Kahla nicht Eigentümer des betreffenden Gewässergrundstücks sei und auch keine wasserwirtschaftliche Unterhaltungspflicht bestehe.
Die Gerichtskosten trägt zu zwei Dritteln das Umweltministerium, zu einem Drittel die Stadt Kahla.
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